Diese Tabelle bietet einen
Überblick über die aktuellen Leistungen der Pflege-versicherung.
Pflegegrad I
Pflegesachleistung: – €
- Entlastungsbetrag (§45b): 131,- €/ Monat in Form von Sachleistungen
- Zuschuss für Wohnraumanpassung (einmalig): bis zu 4.180,- €
- Pflegehilfsmittel (monatlich): bis zu 42,- €
- Pflegeberatung 2x/ Jahr: Kostenfrei
- Pflegekurse: Kostenfrei auch für Angehörige
Pflegegrad 2
Pflegesachleistung: – 796 €
- Entlastungsbetrag (§45b): 131,- €/ Monat in Form von Sachleistungen
- Verhinderungspflege (jährlich): bis max. 3.539,- €
Zuschuss für - Wohnraumanpassung (einmalig): bis zu 4.180,- €
- Pflegehilfsmittel (monatlich): bis zu 42,- €
- Pflegeberatung 2x/ Jahr: Kostenfrei
- Pflegeschulung für pflegende Angehörige- Kostenfrei
Pflegegrad 3
Pflegesachleistung: 1.497,-€
- Entlastungsbetrag (§45b): 131,- €/ Monat in Form von Sachleistungen
- Verhinderungspflege (jährlich): bis max. 3.539,- €
- Zuschuss für Wohnraumanpassung (einmalig): bis zu 4.180,- €
- Pflegehilfsmittel (monatlich): bis zu 42,- €
- Pflegeberatung 2x/ Jahr: Kostenfrei
- Pflegeschulung für pflegende Angehörige- Kostenfrei
Pflegegrad 4
Pflegesachleistung: 1.859,- €
- Entlastungsbetrag (§45b): 131,- €/ Monat in Form von Sachleistungen
- Verhinderungspflege (jährlich): bis max. 3.539,- €
- Zuschuss für Wohnraumanpassung (einmalig): bis zu 4.180,- €
- Pflegehilfsmittel (monatlich): bis zu 42,- €
- Pflegeberatung 1x/Quartal: Kostenfrei
- Pflegeschulung für pflegende Angehörige- Kostenfrei
Pflegegrad 5
Pflegesachleistung: 2.299,- €
- Entlastungsbetrag (§45b): 131,- €/ Monat in Form von Sachleistungen
- Verhinderungspflege (jährlich): bis max. 3.539,- €
Zuschuss für - Wohnraumanpassung (einmalig): bis zu 4.180,- €
- Pflegehilfsmittel (monatlich): bis zu 42,- €
- Pflegeberatung 1x/Quartal: Kostenfrei
- Pflegeschulung für pflegende Angehörige- Kostenfrei
Hinweise
Für eine individuelle Beratung und weitere Informationen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist ein gemeinsamer Jahresbetrag in Höhe von 3.539,- €
Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist zweckgebunden (z. B. für Haushaltshilfe oder anerkannte Betreuungsdienste).
Pflegehilfsmittel sind z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen etc.
Der Zuschuss für Wohnraumanpassung gilt (z. B. Badumbau) einmalig
Vergleich der Arbeitsmodelle in der Pflege
(Schein-) Selbstständigkeit/ Schwarzarbeit & Vermittlungsagentur/ Entsendefirmen VS Kassenzugelassener Pflegedienst Fidus
(Schein-) Selbstständigkeit/ Schwarzarbeit
Vermittlungsagentur/ Entsendefirmen
Deutsches Arbeitgeber Model Fidus
Rechtssicherheit & Haftung
KEINE Absicherung
KEINE Absicherung
VOLLE Sicherheit, Haftung durch Pflegedienst
Verlässlichkeit bei Ausfall (Krankheit/Urlaub)
KEINE Vertretung
KEINE Vertretung
Ersatzkräfte aus Team
Abrechnung mit Pflege- oder Krankenkasse
nicht möglich
nicht möglich
Direkt über Pflegekasse
Qualitätssicherung & Prüfungen
KEINE
unklar
Regelmässige Prüfungen und Fortbildungen
Persönlicher Ansprechpartner
unklar
Vermittler und/oder Entsender je nach Thema
Feste Bezugsperson
24/7-Notfallkontakt
Nicht verfügbar
Nicht verfügbar
Pflegedienst erreichbar
Sprachkenntnisse
unklar / unterschiedlich
unklar / unterschiedlich
Deutsch sprachig gute kommunikativ bis sehr gut kommunikativ
Wie komme ich an die Pflegekraft
Selbst organisieren, eigene Verantwortung
Agentur macht Vorschläge, Entscheidung/Verantwortung beim Kunden
Fidus wählt Kraft aus Verantwortung bei Fidus
Deutsche Sozialversicherung
KEINE Absicherung
KEINE Absicherung
Volle Absicherung
Wer übernimmt Gewähr für fachliches Know-How / Unterstützung
Pflegekunde
Pflegekunde
Fidus Pflegeservice
Mitarbeiterpool
NEIN
Ja
Ja
Übernahme der Organistaion
Pflegekunde
Agentur und Pflegekunde
Fidus Pflegeservice
Eigenes privates Zeitinvestment
Pflegekunde
Agentur und Pflegekunde
Nein übernimmt Fidus Pflegeservice
Arbeitgeber
unklar
osteuropäische Firma
Fidus Pflegeservice
Deutscher Arbeitsvertrag
unklar
NEIN
JA
Einreise nach Deutschland z.B. bei Corona
NEIN, fehlender deutscher Arbeitsvertrag
Unklar, fehlender deutscher Arbeitsvertrag
JA
Deutsche Sozialteilhabe (Kranken-, Renten-, Arbeistlosenversicherung, Kindergeld etc.)
NEIN
NEIN
JA
Jaqhressonderzahlungen
NEIN
NEIN
JA
Leistungsgerechte Bezahlung
NEIN
NEIN
JA / Traiftreue Regelung
Häufige Fragen, Klar beantwortet
Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?
Pflegeleistungen erhalten Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5). Voraussetzung ist ein Antrag bei der Pflegekasse und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und Begutachtung.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Pflegegeld beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Voraussetzung ist ein bewilligter Pflegegrad. Fidus hilft Ihnen bei allen Schritten – vom Antrag bis zur Kommunikation mit der Kasse.
Welche Kosten übernimmt die Kasse?
Die Pflegeversicherung übernimmt – abhängig vom Pflegegrad – Leistungen wie Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse, dem Sozialamt oder der Berufsgenossenschaft ab.
Ist kurzfristige Pflege möglich?
Ja. Wir bieten kurzfristige Einsätze bei akuten Situationen, z. B. nach Krankenhausaufenthalten oder bei Ausfällen von Angehörigen – zügig und unbürokratisch. Nutzen Sie unsere Verhinderungspflege.
Was bedeutet "kassenzugelassener Pflegedienst"?
Über einen kassenzugelassenen Pflegedienst dürfen Sie alle Leistungen aus der Pflege und Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit Pflege- und Krankenkassen sowie Sozialämtern, BG und Versicherungen ab. Das garantiert geprüfte Qualität, transparente Abläufe und maximale finanzielle Entlastung für Sie.
Wie läuft ein Erstgespräch ab?
Wir kommen zu Ihnen, klären Ihre Bedürfnisse, prüfen den Pflegegrad und erstellen ein individuelles Angebot. Die Pflege beginnt erst, wenn Sie sich sicher fühlen. Die Beratung ist kostenlos.
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?
Die Kosten richten sich nach Pflegegrad, Pflege- und Betreuungsumfang, Umfang der Kostenunterstützung. Unsere Betreuung ist bezahlbar und – transparent, ohne versteckte Zusatzkosten.
Wie kurzfristig kann die Pflege starten?
In vielen Fällen können wir innerhalb von 24 bis 72 Stunden mit der Pflege beginnen. Kontaktieren Sie uns für eine schnelle Bedarfsanalyse.
Was muss der Patient bzw. die Angehörigen für die Betreuungskraft gewährleisten?
Ein eigenes abschließbares, möbliertes Zimmer mit Bett, Kleiderschrank, Schreib- und Sitzgelegenheit
Wlan-Anschluss
Die Pflegekraft möchte sich an ihrem Rückzugsort wohl fühlen, sie freut sich über eine liebevolle Einrichtung des Zimmers
Nutzung von Toilette/Bad und Küche
Welche Aufgaben werden von der Betreuungskraft übernommen?
Alle Leistungen aus dem Leistungskatalog im SGB XI:
- Versorgung und Pflege: Hilfe beim Aufstehen oder Zubettgehen, Grundpflege, Mobilisisation, Inkontinenzversorgung
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Aufräumen, Putzen, Waschen etc.
- Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten: Spazierengehen, Arztbesuch etc.
Welche Kosten müssen selbst getragen werden?
Der Eigenanteil richtet sich nach dem Bedarf und nach dem Pflegegrad der zu betreuenden Person. Zudem besteht die Möglichkeit den Eigenanteil in speziellen Fällen über Sozialamt und Berufsgenossenschaft abzurechnen. Gerne klären wir diese Fragen individuell in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Werden die Leistungen (Sachleistungen) der Pflegekassen mit den Kosten verrechnet?
Fidus Pflegeservice GmbH ist Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen in Baden-Württemberg. Somit können die Sachleistungen in Form der Leistungskomplexe mit den Pflegekassen verrechnet werden. Bei privaten Kostenträgern gelten die gleichen Bedingungen und werden selbstverständlich akzeptiert.
Welche zusätzlichen Kosten kommen auf uns zu?
Es kommen keine zusätzlichen Kosten (wie z.B. Vermittlungsgebühr oder Fahrtkosten der Pflegekräfte) auf Sie zu!
Wie lange dauert es, um die Betreuung der 24h Pflege einzurichten?
Wir benötigen eine Vorlaufzeit von 10-14 Tagen.
Wie wird die Arbeitszeit/Freizeit der Betreuungskraft organisiert?
Zu Beginn ermitteln wir gemeinsam den tatsächlichen Bedarf (ausschließlich der zu pflegenden Person). Wir erstellen daraufhin eine Pflegeplanung sowie einen täglichen Arbeitsplan für unsere Pflegekraft. Darin wird auch die tägliche Arbeitszeit festgelegt. Da alle unsere Pflege- und Betreuungskräfte bei uns in einem festen sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis beschäftigt sind, unterliegen wir dem deutschen Arbeitszeitgesetz, welches einzuhalten ist. Wir stehen im engen Kontakt mit Ihnen. Der Bedarf wird bei Veränderung der Situation neu ermittelt und direkt angepasst. Unsere Pflegekräfte haben eine 6- Tage Woche.
Haben die Pflegekräfte einen Führerschein?
Nicht alle Pflegekräfte haben einen Führerschein, wird aber bei Bedarf von uns berücksichtigt.
Sprechen die Betreuungskräfte deutsch?
Ausnahmslos alle Pflegekräfte sprechen Deutsch. Wir setzen auf Qualität – die Grundvoraussetzung hierfür ist die Verständigung zwischen Betreuungskraft und Patient.
Bekommen die Betreuungskräfte Taschengeld?
Nein.