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Wissen & FAQ

Häufige Fragen Klar beantwortet

Diese Tabelle bietet einen

Überblick über die aktuellen Leistungen der Pflege-versicherung.

Pflegegrad I

Pflegesachleistung: – €

  • Entlastungsbetrag (§45b): 131,-  €/ Monat in Form von Sachleistungen
  • Zuschuss für Wohnraumanpassung (einmalig): bis zu 4.180,- €
  • Pflegehilfsmittel (monatlich): bis zu 42,- €
  • Pflegeberatung 2x/ Jahr: Kostenfrei
  • Pflegekurse: Kostenfrei auch für Angehörige

Pflegegrad 2

Pflegesachleistung: – 796  €

  • Entlastungsbetrag (§45b): 131,-  €/ Monat in Form von Sachleistungen
  • Verhinderungspflege (jährlich): bis max. 3.539,- €
    Zuschuss für
  • Wohnraumanpassung (einmalig): bis zu 4.180,- €
  • Pflegehilfsmittel (monatlich): bis zu 42,- €
  • Pflegeberatung 2x/ Jahr: Kostenfrei
  • Pflegeschulung für pflegende Angehörige- Kostenfrei

Pflegegrad 3

Pflegesachleistung:   1.497,-€

  • Entlastungsbetrag (§45b): 131,-  €/ Monat in Form von Sachleistungen
  • Verhinderungspflege (jährlich): bis max. 3.539,- €
  • Zuschuss für Wohnraumanpassung (einmalig): bis zu 4.180,- €
  • Pflegehilfsmittel (monatlich): bis zu 42,- €
  • Pflegeberatung 2x/ Jahr: Kostenfrei
  • Pflegeschulung für pflegende Angehörige- Kostenfrei

Pflegegrad 4

Pflegesachleistung: 1.859,-  €

  • Entlastungsbetrag (§45b): 131,-  €/ Monat in Form von Sachleistungen
  • Verhinderungspflege (jährlich): bis max. 3.539,- €
  • Zuschuss für Wohnraumanpassung (einmalig): bis zu 4.180,- €
  • Pflegehilfsmittel (monatlich): bis zu 42,- €
  • Pflegeberatung 1x/Quartal: Kostenfrei
  • Pflegeschulung für pflegende Angehörige- Kostenfrei

Pflegegrad 5

Pflegesachleistung: 2.299,-  €

  • Entlastungsbetrag (§45b): 131,-  €/ Monat in Form von Sachleistungen
  • Verhinderungspflege (jährlich): bis max. 3.539,- €
    Zuschuss für
  • Wohnraumanpassung (einmalig): bis zu 4.180,- €
  • Pflegehilfsmittel (monatlich): bis zu 42,- €
  • Pflegeberatung 1x/Quartal: Kostenfrei
  • Pflegeschulung für pflegende Angehörige- Kostenfrei

Hinweise

Für eine individuelle Beratung und weitere Informationen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

  • ⁠Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist ein gemeinsamer Jahresbetrag in Höhe von 3.539,- €

  • Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist zweckgebunden (z. B. für Haushaltshilfe oder anerkannte Betreuungsdienste).

  •  ⁠Pflegehilfsmittel sind z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen etc.

  • ⁠Der Zuschuss für Wohnraumanpassung gilt (z. B. Badumbau) einmalig

Vergleich der Arbeitsmodelle in der Pflege

(Schein-) Selbstständigkeit/ Schwarzarbeit & Vermittlungsagentur/ Entsendefirmen VS Kassenzugelassener Pflegedienst Fidus

(Schein-) Selbstständigkeit/ Schwarzarbeit

Vermittlungsagentur/ Entsendefirmen

Deutsches Arbeitgeber Model Fidus

Rechtssicherheit & Haftung

KEINE Absicherung

KEINE Absicherung

VOLLE Sicherheit, Haftung durch Pflegedienst

Verlässlichkeit bei Ausfall (Krankheit/Urlaub)

KEINE Vertretung

KEINE Vertretung

Ersatzkräfte aus Team

Abrechnung mit Pflege- oder Krankenkasse

nicht möglich

nicht möglich

Direkt über Pflegekasse

Qualitätssicherung & Prüfungen

KEINE

unklar

Regelmässige Prüfungen und Fortbildungen

Persönlicher Ansprechpartner

unklar

Vermittler und/oder Entsender je nach Thema

Feste Bezugsperson

24/7-Notfallkontakt

Nicht verfügbar

Nicht verfügbar

Pflegedienst erreichbar

Sprachkenntnisse

unklar / unterschiedlich

unklar / unterschiedlich

Deutsch sprachig gute kommunikativ bis sehr gut kommunikativ

Wie komme ich an die Pflegekraft

Selbst organisieren, eigene Verantwortung

Agentur macht Vorschläge, Entscheidung/Verantwortung beim Kunden

Fidus wählt Kraft aus Verantwortung bei Fidus

Deutsche Sozialversicherung

KEINE Absicherung

KEINE Absicherung

Volle Absicherung

Wer übernimmt Gewähr für fachliches Know-How / Unterstützung

Pflegekunde

Pflegekunde

Fidus Pflegeservice

Mitarbeiterpool

NEIN

Ja

Ja

Übernahme der Organistaion

Pflegekunde

Agentur und Pflegekunde

Fidus Pflegeservice

Eigenes privates Zeitinvestment

Pflegekunde

Agentur und Pflegekunde

Nein übernimmt Fidus Pflegeservice

Arbeitgeber

unklar

osteuropäische Firma

Fidus Pflegeservice

Deutscher Arbeitsvertrag

unklar

NEIN

JA

Einreise nach Deutschland z.B. bei Corona

NEIN, fehlender deutscher Arbeitsvertrag

Unklar, fehlender deutscher Arbeitsvertrag

JA

Deutsche Sozialteilhabe (Kranken-, Renten-, Arbeistlosenversicherung, Kindergeld etc.)

NEIN

NEIN

JA

Jaqhressonderzahlungen

NEIN

NEIN

JA

Leistungsgerechte Bezahlung

NEIN

NEIN

JA / Traiftreue Regelung

Unser Pflege-Ratgeber

Häufige Fragen, Klar beantwortet

Pflegeleistungen erhalten Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5). Voraussetzung ist ein Antrag bei der Pflegekasse und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und Begutachtung.

Pflegegeld beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Voraussetzung ist ein bewilligter Pflegegrad. Fidus hilft Ihnen bei allen Schritten – vom Antrag bis zur Kommunikation mit der Kasse.

Die Pflegeversicherung übernimmt – abhängig vom Pflegegrad – Leistungen wie Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse, dem Sozialamt oder der Berufsgenossenschaft ab.

Ja. Wir bieten kurzfristige Einsätze bei akuten Situationen, z. B. nach Krankenhausaufenthalten oder bei Ausfällen von Angehörigen – zügig und unbürokratisch. Nutzen Sie unsere Verhinderungspflege.

Über einen kassenzugelassenen Pflegedienst dürfen Sie alle Leistungen aus der Pflege und Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit Pflege- und Krankenkassen sowie Sozialämtern, BG und Versicherungen ab. Das garantiert geprüfte Qualität, transparente Abläufe und maximale finanzielle Entlastung für Sie.

Wir kommen zu Ihnen, klären Ihre Bedürfnisse, prüfen den Pflegegrad und erstellen ein individuelles Angebot. Die Pflege beginnt erst, wenn Sie sich sicher fühlen. Die Beratung ist kostenlos.

Die Kosten richten sich nach Pflegegrad, Pflege- und Betreuungsumfang, Umfang der Kostenunterstützung. Unsere Betreuung ist bezahlbar und  – transparent, ohne versteckte Zusatzkosten.

In vielen Fällen können wir innerhalb von 24 bis 72 Stunden mit der Pflege beginnen. Kontaktieren Sie uns für eine schnelle Bedarfsanalyse.

  • Ein eigenes abschließbares, möbliertes Zimmer mit Bett, Kleiderschrank, Schreib- und Sitzgelegenheit 

  • Wlan-Anschluss

  • Die Pflegekraft möchte sich an ihrem Rückzugsort wohl fühlen, sie freut sich über eine liebevolle Einrichtung des Zimmers

  • Nutzung von Toilette/Bad und Küche

Alle Leistungen aus dem Leistungskatalog im SGB XI:

  • Versorgung und Pflege: Hilfe beim Aufstehen oder Zubettgehen, Grundpflege, Mobilisisation, Inkontinenzversorgung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Aufräumen, Putzen, Waschen etc. 
  • Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten: Spazierengehen, Arztbesuch etc. 

Der Eigenanteil richtet sich nach dem Bedarf und nach dem Pflegegrad der zu betreuenden Person. Zudem besteht die Möglichkeit den Eigenanteil in speziellen Fällen über Sozialamt und Berufsgenossenschaft abzurechnen. Gerne klären wir diese Fragen individuell in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Fidus Pflegeservice GmbH ist  Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen in Baden-Württemberg. Somit können die Sachleistungen in Form der Leistungskomplexe mit den Pflegekassen verrechnet werden. Bei privaten Kostenträgern gelten die gleichen Bedingungen und werden selbstverständlich akzeptiert.

Es kommen keine zusätzlichen Kosten (wie z.B.  Vermittlungsgebühr oder Fahrtkosten der Pflegekräfte) auf Sie zu!

Wir benötigen eine Vorlaufzeit von 10-14 Tagen.

Zu Beginn ermitteln wir gemeinsam den tatsächlichen Bedarf (ausschließlich der zu pflegenden Person). Wir erstellen daraufhin eine Pflegeplanung sowie einen täglichen Arbeitsplan für unsere Pflegekraft. Darin wird auch die tägliche Arbeitszeit festgelegt. Da alle unsere Pflege- und Betreuungskräfte bei uns in einem festen sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis beschäftigt sind, unterliegen wir dem deutschen Arbeitszeitgesetz, welches einzuhalten ist. Wir stehen im engen Kontakt mit Ihnen. Der Bedarf wird bei Veränderung der Situation neu ermittelt und direkt angepasst. Unsere Pflegekräfte haben eine 6- Tage Woche.

Nicht alle Pflegekräfte haben einen Führerschein, wird aber bei Bedarf von uns berücksichtigt.

Ausnahmslos alle Pflegekräfte sprechen Deutsch. Wir setzen auf Qualität – die Grundvoraussetzung hierfür ist die Verständigung zwischen Betreuungskraft und Patient.

Nein.

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