Alle Leistungen aus dem Leistungskatalog im SGB XI:
Der Eigenanteil richtet sich nach dem Bedarf und nach dem Pflegegrad der zu betreuenden Person. In speziellen Fällen kann der Eigenanteil zudem von Sozialamt und Berufsgenossenschaft übernommen werden.
Gerne klären wir diese Fragen individuell in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Fidus Pflegeservice GmbH ist ein anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften und Sozialämter in Baden-Württemberg. Somit können die Sachleistungen in Form der Leistungskomplexe mit den Pflegekassen verrechnet werden. Bei privaten Kostenträgern gelten die gleichen Bedingungen und werden selbstverständlich akzeptiert.
Es kommen keine zusätzlichen Kosten (wie z.B. Vermittlungsgebühr oder Fahrtkosten der Pflegekräfte) auf Sie zu.
Wir benötigen eine Vorlaufzeit von 10-14 Tagen.
Unsere Betreuungskräfte kommen aus Deutschland und aus verschiedenen EU-Ländern, vorwiegend aus Litauen, Lettland und der Slowakei.
Zu Beginn ermitteln wir gemeinsam den tatsächlichen Bedarf (ausschließlich der zu pflegenden Person). Wir erstellen daraufhin eine Pflegeplanung sowie einen täglichen Arbeitsplan für unsere Pflegekraft. Darin wird auch die tägliche Arbeitszeit festgelegt. Da alle unsere Pflege- und Betreuungskräfte bei uns in einem festen sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis beschäftigt sind, unterliegen wir dem deutschen Arbeitszeitgesetz, welches einzuhalten ist. Wir stehen im engen Kontakt mit Ihnen. Der Bedarf wird bei Veränderung der Situation neu ermittelt und direkt angepasst.
Nicht alle Pflegekräfte haben einen Führerschein, wird aber bei Bedarf von uns berücksichtigt.
Ausnahmslos alle Pflegekräfte sprechen Deutsch. Wir setzen auf Qualität - die Grundvoraussetzung hierfür ist die Verständigung zwsichen Betreuungskraft und Patient.
Nein.
Alle Leistungen aus dem Leistungskatalog im SGB XI:
Der Eigenanteil richtet sich nach dem Bedarf und nach dem Pflegegrad der zu betreuenden Person. Zudem besteht die Möglichkeit den Eigenanteil in speziellen Fällen über Sozialamt und Berufsgenossenschaft abzurechnen. Gerne klären wir diese Fragen individuell in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Fidus Pflegeservice GmbH ist ein anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften und Sozialämter in Baden-Württemberg. Somit können die Sachleistungen in Form der Leistungskomplexe mit den Pflegekassen verrechnet werden. Bei privaten Kostenträgern gelten die gleichen Bedingungen und werden selbstverständlich akzeptiert.
Es kommen keine zusätzlichen Kosten (wie z.B. Vermittlungsgebühr oder Fahrtkosten der Pflegekräfte) auf Sie zu!
Wir benötigen eine Vorlaufzeit von 10-14 Tagen.
Unsere Betreuungskräfte kommen aus Deutschland und aus verschiedenen EU-Ländern, vorwiegend aus Litauen, Lettland und der Slowakei.
Zu Beginn ermitteln wir gemeinsam den tatsächlichen Bedarf (ausschließlich der zu pflegenden Person). Wir erstellen daraufhin eine Pflegeplanung sowie einen täglichen Arbeitsplan für unsere Pflegekraft. Darin wird auch die tägliche Arbeitszeit festgelegt. Da alle unsere Pflege- und Betreuungskräfte bei uns in einem festen sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis beschäftigt sind, unterliegen wir dem deutschen Arbeitszeitgesetz, welches einzuhalten ist. Wir stehen im engen Kontakt mit Ihnen. Der Bedarf wird bei Veränderung der Situation neu ermittelt und direkt angepasst.
Nicht alle Pflegekräfte haben einen Führerschein, wird aber bei Bedarf von uns berücksichtigt.
Ausnahmslos alle Pflegekräfte sprechen Deutsch. Wir setzen auf Qualität - die Grundvoraussetzung hierfür ist die Verständigung zwischen Betreuungskraft und Patient.
Nein.
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